Sexueller Missbrauch und Verjährung
Frage gestellt am
29.12.2012 um 20:41
Kann man jemanden nach 26 Jahren noch wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen bzw hat es noch irgendwelche Konsequenzen??
Kann man jemanden nach 26 Jahren noch wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen bzw hat es noch irgendwelche Konsequenzen??
10 Antworten:
| Benutzer gelöscht? 30.12.2012 17:14 | Hallo, Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| frank44 30.12.2012 01:06 | Wir müssen auf das Kind, was wir einmal waren und noch in uns existiert, hören. Es kann die magischen Momente verstehen. Wir als Erwachsene ersticken die Tränen, aber wir können seine Stimme nicht schweigen machen. Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| ich wills wis… 30.12.2012 01:02 | Mein oder Dein Pech! Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| voxlenis 30.12.2012 00:52 | @ IWW Meine Logiksektoren sind leider unfähig, Deiner verqueren Argumentation zu folgen. Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| ich wills wis… 30.12.2012 00:41 | Ja mein lieber Vox, das steht so im Gesetzbuch - aber wie ist denn die Realität? Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| voxlenis 30.12.2012 00:00 | @IWW Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| frank44 29.12.2012 23:52 | Tja IWW: Nicht nur der Täter wird in die Öffentlichkeit gezerrt. Auch das Opfer. Und besonders toll wird es dann, sollte der Täter aus dem engsten Familienkreis sein und dir der Rest der "Mannschaft" nicht glauben. Ob das wirklich immer erleichtert. Ich weiß nicht. Wer sich als Opfer dem aussetzt, dem steht einiges bevor. "26 jahre und jetzt fällt dir ein, das da mal etwas war? Was spinnst du dir denn da zurecht? Meinste nicht, du übertreibst oder du erinnerst dich falsch?" ... einige Fragen, die einen erwarten dürften. Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| ich wills wis… 29.12.2012 23:32 | Unabhängig von den zivil- oder strafrechtlichen Folgen hat es auf jeden Fall zur Folge, das es an die Öffentlichkeit gezerrt wird und der Täter in seinem Umfeld wohl doch mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen muß! Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| Benutzer gelöscht? 29.12.2012 22:05 | Man unterscheide die zivil- und die strafrechtlichen Verjährungsfristen und weiterhin die Schwere der Tat wie auch das Erkennen als solche. Bewerten: 0x Missbrauch melden |
| frank44 29.12.2012 20:46 | "Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20. Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers ab. Bewerten: 0x Missbrauch melden |