Sexueller Missbrauch und Verjährung

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
29.12.2012 um 20:41

Kann man jemanden nach 26 Jahren noch wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen bzw hat es noch irgendwelche Konsequenzen??

Patientendaten

Eingetragen durch: Angehöriger
Bewerten:0xNegative Bewertungen2x Positive Bewertungen
Missbrauch melden

Antworten

Sie müssen angemeldet sein um selbst eine Antwort zu verfassen.
Loggen Sie sich ein, oder registrieren Sie sich hier schnell und kostenlos.

Mitglied werden…

  • Gleichgesinnte kennen lernen
  • Antworten erhalten
  • Unterstützung finden
  • Anderen helfen
  • Wissen weiter geben
  • Umarmt werden und Mut machen
Anmelden

10 Antworten:

Benutzer gelöscht?

30.12.2012 17:14

Hallo,

das hängt auch in nicht unerheblichen Maß vom Einzelfall ab. Daher verweise ich an dieser Stelle zu einer anwaltlichen Beratung. Zumal das Thema bereits im Bundestag Einzug hat und möglicherweise das damalige Recht (zur Tatzeit) gilt.
Sollte diese Erstberatung/Auskunft erstmal nicht persönlich stattfinden, so findest du hier allgemeine Ratschläge zur Vorgehensweise:
http://www.helpster.de/frage-an-einen-anwalt-stellen-was-sie-bei-anwaltlichen-online-auskuenften-beachten-sollten_138501
Hier ist die Auskunft z.B. per Email kostenlos: http://www.e-recht24.de/rechtsberatung.htm
Und hier kannst du deinen Einsatz angemessen festlegen (Frage eindeitig formulieren!) und erhältst relativ schnell eine Anwort: http://www.frag-einen-anwalt.de/

Viel Erfolg!

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
frank44
Benutzerbild von frank44
30.12.2012 01:06

Wir müssen auf das Kind, was wir einmal waren und noch in uns existiert, hören. Es kann die magischen Momente verstehen. Wir als Erwachsene ersticken die Tränen, aber wir können seine Stimme nicht schweigen machen.
Paulo Coelho

.... fragt ihr euch, was das Kind wohl sagen mag? Ich mich nicht!
Auch wenn aus Opfern immer auch wieder einmal Täter werden.

Bewerten:0xNegative Bewertungen7x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
30.12.2012 01:02

Mein oder Dein Pech!
Oder liest Du keine Zeitungen - ich meine hier nicht die mit den 4 großen Buchstaben - sondern eher die seriösen und dazu das Fernsehen aller Kanäle ?
Dort wird mit großem Geschrei genau das gemacht, was der Gesetzgeber wohl zu recht eigentlich verboten hat!

Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
voxlenis

30.12.2012 00:52

@ IWW Meine Logiksektoren sind leider unfähig, Deiner verqueren Argumentation zu folgen.

Bewerten:0xNegative Bewertungen3x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
30.12.2012 00:41

Ja mein lieber Vox, das steht so im Gesetzbuch - aber wie ist denn die Realität?
Brauchst Du Beispiele?
Dann nenne ich nur Kachelmann, Guttenberg, Schavan und viele, viele andere!
Daher meine Sicht der Dinge!

Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
voxlenis

30.12.2012 00:00

@IWW

Der Begriff "Rechtsstaat" ist Dir wohl noch nie untergekommen, oder? So lange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, kann und darf ihm niemand wegen irgendwelcher Vorwürfe Schwierigkeiten bereiten. Geschieht das doch, kann er sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen. Das, was Du da schreibst, ist eine Aufforderung zu einer öffentlichen Vorverurteilung ohne jede Rechtsgrundlage, die nur allzu schnell Unschuldige treffen kann.

Hinzu kommt, dass es unrichtig ist, dass eine solche Handlungsweise, die auf Rache beruht und nicht auf Recht, dem Opfer die Verarbeitung des Vorgefallenen erleichtern würde. Das ist Hobbypsychologie aus dem Mittelalter. Helfen kann dem Opfer nur eine professionelle Therapie, nicht aber eine marktschreierische Öffentlichkeit.

Bewerten:0xNegative Bewertungen7x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
frank44
Benutzerbild von frank44
29.12.2012 23:52

Tja IWW: Nicht nur der Täter wird in die Öffentlichkeit gezerrt. Auch das Opfer. Und besonders toll wird es dann, sollte der Täter aus dem engsten Familienkreis sein und dir der Rest der "Mannschaft" nicht glauben. Ob das wirklich immer erleichtert. Ich weiß nicht. Wer sich als Opfer dem aussetzt, dem steht einiges bevor. "26 jahre und jetzt fällt dir ein, das da mal etwas war? Was spinnst du dir denn da zurecht? Meinste nicht, du übertreibst oder du erinnerst dich falsch?" ... einige Fragen, die einen erwarten dürften.

Bewerten:0xNegative Bewertungen6x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
29.12.2012 23:32

Unabhängig von den zivil- oder strafrechtlichen Folgen hat es auf jeden Fall zur Folge, das es an die Öffentlichkeit gezerrt wird und der Täter in seinem Umfeld wohl doch mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen muß!
Zum anderen erleichtert es dem Opfer, mit der verarbeitung der Tat an sich erfolgreicher zu sein!
Ich glaube schon, das dies Folgen genug sind!

Bewerten:0xNegative Bewertungen1x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
Benutzer gelöscht?

29.12.2012 22:05

Man unterscheide die zivil- und die strafrechtlichen Verjährungsfristen und weiterhin die Schwere der Tat wie auch das Erkennen als solche.
http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=89
D.h. Eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs ist praktisch jederzeit möglich, die Konsequenzen, das Belangen dessen ist jedoch nicht immer nach 26 Jahren erfolgsversprechend.

Bewerten:0xNegative Bewertungen4x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
frank44
Benutzerbild von frank44
29.12.2012 20:46

"Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20. Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers ab.

Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden. Anders liegen die Dinge im Fall eines knapp 14-jährigen Kindes, das von seinen Betreuern belästigt wird. Bis zum 18. Geburtstag vergehen in diesem Fall gerade einmal vier Jahre, und auch die reguläre Verjährungsfrist ist nur halb so lang wie in Fällen schweren Missbrauchs. Die Folge: Bereits 14 Jahre nach der Tat haben die Behörden keine Handhabe mehr....
Sexueller Missbrauch: Zwischen Verjährung und Vergeltung - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauchsskandal/sexueller-missbrauch-zwischen-verjaehrung-und-vergeltung_aid_488404.html"

Ich weiß nicht, ob es sich inzwischen geändert hat mit den Fristen.
Welche Konsequenzen meinst du denn. Verurteilung?

Bewerten:0xNegative Bewertungen5x Positive Bewertungen
Missbrauch melden
[]