Hörgeräte

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
22.12.2012 um 22:35

Ich höre seit meiner Kindheit schlecht. Kam durch Masern und damit verbundenen Komplikationen, Hirnhautentzündung. Ich besitze Hörgeräte, die 9Jahre alt sind und nicht mehr optimal funktionieren. Der Akkustiker kann sie nicht mehr richtig auf mein Gehör einstellen.
Wie ist die Zuzahlung für diese Geräte?
Habe durch Innenohrschwerhörigkeit GdB von 60.

Patientendaten

Geburtsjahr: 1980(32 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 57,0 kg
Größe: 165,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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3 Antworten:

Brikes1

23.12.2012 09:02

Ich bin selber Hörgeräteträger /Beidseitig) und kann deine Sorge gut verstehen.
Hörgeräte stehen dir nach der ersten Verordnung durch den HNO alle 4 Jahre zu.
Es gibt Geräte die von den Kassen ganz übernommen werden.
Wenn du natürlich ein besseres Gerät haben willst,musst du einen Eigenanteil bezahlen.Da du "nur" einen GdB von 60% hast ist bei den Ämtern entweder nicht viel oder gar nichts zu holen.Hast du einen SchbAusweis mit dem Mz RF ?

Gruss Brikes1

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jb61
Benutzerbild von jb61
23.12.2012 08:36

Nach 9 Jahren ist es erforderlich das du zum HNO Arzt gehst. Der wird dir nachdem Du einen Hörtest gemacht hast, ein Hörgerät verordnen. Damit kannst du zum Akkustiker. Bei einem Hörgerät welches die Krankenkasse zahlt, brauchst du nichts zuzahlen. Viel Glück...LG Jutta

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Benutzer gelöscht?

22.12.2012 23:20

Da ja schon eine Erstversorgen, Kassenrezept vor Jahren ausgestellt worden ist,der Weg zum HNO ist mehr erforderlich. Das Hörgerät von der Krankenkasse muss nichts zugezahlt werden. Der Hörakustiger stellt den Antrag bei der Krankenkasse. So hat meine Mutter ein neues Hörgerät bekommen und brauchte nichts zuzahlen.

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