Krankmeldung

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
18.12.2012 um 14:20



Hallo,

Habe von meinem Hausarzt eine Folge AU bekommen. Da ich sowieso ja keinen Job habe und so auch Bewerbungen etc. schreibe brauche ich sie ja nicht unbedingt. Die letzte Folgebescheinigung hatte ich schon nicht abgegeben, da es mir nicht so schlecht geht, dass ich auch im Bett bleiben müsste. Jetzt hat er mir gestern wieder eine Folgebescheinigung ausgestellt, mit der Begründung dass ich auf kein Fall arbeiten darf. So ich bin ja eh daheim, hat daran aber nicht gedacht. Solle ich die AU trotzdem abgeben oder kann er sie auch aus dem Systhem wieder nehmen.?

Auf der AU ist angegeben 17.12., also gestern ausgestellt. Die andere wurde am 04.12. ausgestellt wo ich nicht abgegeben habe, weil ich mich gesund fühlte.! Wenn ich diese jetzt hinschicke geht das, oder ist dann eine Lücke? Die vom 04.12. war auch eine Folgebescheinigung! Das Datum von der Erstausstellung steht ja auch auf der neusten Folgebescheinigung

Patientendaten

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7 Antworten:

Anonymer Benutzer

18.12.2012 22:05

Vom Frage-Steller selbst

Noch einmal Danke an alle!

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Benutzer gelöscht?

18.12.2012 16:37

Na dann ... Frage beantwortet/gelöst klicken.

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Anonymer Benutzer

18.12.2012 16:02

Vom Frage-Steller selbst

Habs vergessen ihm zu sagen, dass ich keine brauche. Ist aber bereits erledigt. Danke für alle Antworten.

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frank44
Benutzerbild von frank44
18.12.2012 15:14

Hartz IV ... vielleicht? .... vermute Tippfehler. ;-)

Weshalb läßt du dich denn dann erst krank schreiben? So mußte die Krankschreibung beim Arbeitgeber, wer auch immer das ist, vorlegen.

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Benutzer gelöscht?

18.12.2012 15:11

@ iww: HiV, was ist das? Meinst du Hilfe zum Lebensunterhalt?

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Benutzer gelöscht?

18.12.2012 15:06

Hä?
Dein Hausarzt erstellt dir AU-Bescheinigungen, weil du auf keinen Fall arbeiten darfst???
Na na, da hast du ihm aber was vom Pferd erzählt ...

Dein "Arbeitgeber" ist demnach das Amt, bei dem du genauso verpflichtet bist, deine AU unverzüglich anzuzeigen und den Schein innerhalb von 3 Werktagen einzureichen.
Zurücknehmen geht nicht, würde dich auch noch unglaubwürdiger erscheinen lassen ;-)
Rufe beim Amt an, Schein abgeben/senden oder hoffe, dass die sich während der Krankschreibung nicht für dich interessieren :-))

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
18.12.2012 15:05

Auf jeden Fall mußt Du die AU an die KV melden, denke auch an die 6 Wochenfrist und an Deine RV!!
Wenn Du H iV beziehst, dann mußt diese Meldung auch dorthin senden, bzw. dem AA, wenn Du als arbeitssuchend dort gemeldet bist!

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