Falithrompatientin - Behinderungsgrad?

polimausi

Frage gestellt am
08.09.2012 um 00:56
  • Medikament: Falithrom Krankheit: Embolie / Thrombose

Hallo!

Im Nov. 2008 hatte ich eine Lungenembolie, wurde ausgeheilt und nahm ca. 3,5 Jahre Falithrom ohne Probleme ein (bis Mai 12). Im Gefäßzentrum der Uniklinik DD wurde gesagt, ich könnte nun Falithrom absetzen. Nach drei Wochen ging der Schmerz in der linken Wade los und eine Woche danach war die Wade angeschwollen mit der Folge einer 3Etagen TVT. Nun muß ich wieder Falithrom einnehmen, lebenslang, und vorerst ein halbes Jahr tagtäglich Kompressionsstrümpfe tragen, danach entscheidet sich nach einer Untersuchung weiteres. Habe nun sogar ein Coagucheckgerät zur Selbstbestimmung des INR und Quick. Nach einer gentechnischen Untersuchung meines Blutes wurde eine Störung des Protrombingenes festgestellt.

Nun meine Anfrage: Hat man mit meiner o. a. "Krankheit" einen Anspruch auf einen Behinderungsgrad und somit auf einen Ausweis? Gibt es hier User mit gleicher Diagnose und Erfahrungen?

Danke im voraus. Grüßele

Patientendaten

Geburtsjahr: 1969(43 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Eingetragen durch: Patient
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2 Antworten:

Manfred Matus…
Benutzerbild von Manfred Matusch
08.09.2012 14:50

@polimausi ....... wie unten schon gesagt, solltest Du die Diagnose mit Deinem Arzt besprechen, damit Du Dich im Internet schon mal etwas "schlau" machen kannst.
Lad Dir den Antrag runter , füll ihn aus und ab damit.
Dein Arzt bzw. evtl. auch mehrere Ärzte - je nach dem, was Du im Antrag für Krankheiten und Ärzte angegeben hast - werden dann vom Versorgungsamt aufgefordert, entsprechende Arztberichte vorzulegen.
Wenn alles geregelt abläuft, hast Du nach 2 Wochen eine Zwischenbescheid (Eingangsbestätigung) und nach 6 Wochen den endgültigen Bescheid (so odr so)!!!:-)))))
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hast Du erst ab einem GdB von 50%.
Mach Dir aber bitte nicht zu große Hoffnungen, daß Du da dann Riesenvorteile hast - von wegen überall parken zu dürfen und so.
Ich habe persönlich einen GdB von 70% mit dem Zusatz "G" und darf damit noch längst nicht auf sog. Behindertenparkplätzen stehen.
Also, mach Dich schlau und stell auf jeden Fall einen Erstantrag!
Du kannst dann ja mal über Deine "Erfolge" berichten!
Alles Gute und herzliche Grüße,
Manfred

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Benutzer gelöscht?

08.09.2012 07:51

Diesen Antrag für das Versorgungsamt gibt es im Internet. Wenn du einen guten Draht zu deinem Arzt hast, solltest du die Diagnosen mit ihm zusammenausfüllen. Ich glaube nicht, das für eine Krankheit der Grad gleich so hoch eingestuft wird, das du einen Ausweis bekommst, aber einen Antrag solltest du auf jeden Fall mal stellen.

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