Kur

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
25.01.2012 um 23:04

Hallo,

wenn ich die Möglichkeit von meinem Arzt bekomme, möchte ich paar Wochen abschalten und eine Kur besuchen. Ich wollte wissen, ob man auch einen Begleitsperson mitnehmen darf?

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Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

RaLo
Benutzerbild von RaLo
27.01.2012 18:50

Ich mache immer mit meinem Mann zusammen eine ambulante Vorsorge und Reha Kur in Bad Füssing. Die Kur muß man selbst organisieren
Übernachtung muß ich selbst bezahlen. Der Kurarzt verordnet Anwendungen und Therme. Nach den Anwendungen kann ich mir meinen Resttag selbst gestalten.
Es gibt dort viele Hotels und Pensionen, die auch Pysiotherapie haben. Das ganze muß auch über den Arzt und die Krankenkasse genehmigt werden. Dann gibt es pro Tag 13e Übernachtungszuschuß zurück bezahlt. Diese Kur muß allerdings dann auch 3 Wochen dauern. Würde mich bei der Kasse erkundigen, der medizinische Dienst hat auch zur Genemigung bei zu tragen . Manchmal hilft bei Ablehnung ein Widerspruch. Alles Gute wünscht dir RaLo
http://www.bad-peterstal-griesbach.de/index.cfm?fuseaction=gesundheit&rubrik=kurambulant
vielleicht hilft dir dieser Link weiter
http://www.dooyoo.de/krankenversicherung/allgemeines-zur-gkv/789698/

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Benutzer gelöscht?

26.01.2012 09:45

Hallo...
wenn ein Grund für dich da ist bekommst du bestimmt eine Kur verschrieben und eine Begleitperson geht fast immer allerdings auf eigene Kosten oder mit einer offenen Badekur...
aber das du dich in einer Kur erholst ist nicht... die brummen einem im allgemeinen so viel an einem Tag auf.das man Abends kaputt ins Bett fällt also eine Erholungskur gibt es nicht...dann mach lieber einen schönen Urlaub wenn es nicht medizinisch Notwendig ist...und da kannst du immer eine Begleitperson mitnehmen...
alles Gute
Gruß Inge

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
25.01.2012 23:12

Dazu ist Deine Frage etwas zu allgemein gehalten!
Prinzipiell wird eine Begleitperson dann genehmigt, wenn Du auf deren Hilfe immer angewiesen bist!
Alles andere wird Dir Dein Arzt und der Kostenträger noch erläutern!
Alle4s Gute!

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Alpha10
Benutzerbild von Alpha10
25.01.2012 23:08

Wenn keine medizinische Begründung/ Diagnose vorliegt, die eine Begleitung rechtfertigt, dann jedenfalls nicht auf Kosten der Krankenkasse oder des Rententrägers.
Auf der Basis von Privatliquidation ist es möglich - vorausgesetzt die Kurklinik hat entsprechende Ressourcen was die Unterbringung betrifft.
Eine vorherige Anfrage bei entsprechender Institution u. betreffender Klinik kann somit nicht schaden.

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