Wann soll ein Verdacht auf Impfnebenwirkung gemeldet werden?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
29.06.2011 um 20:05

Wenn hier bei den beschriebenen Nebenwirkungen von butty09 die Meinung vertreten wird, dass eine Meldung an das Gesundheitsamt überflüssig und mehr oder weniger Panikmache sei, dann ist mir nun endlich klar, warum geschätzt wird, dass nur 5 - 10 % meldepflichtiger Verdachtsfälle tatsächlich gemeldet werden, also mindestens 90 % meldepflichtige Fälle eben nicht gemeldet werden.

Nur zur Info: Die bußgeldbewehrte Meldepflicht lt. Gesetz setzt nicht voraus, dass ein Zusammenhang mit der Impfung gegeben sein muss, denn die abschließende Bewertung erfolgt beim PEI. Unsere "schlimmste Erfahrung" ca. 5 Wochen nach der Tetanus-Impfung und ca. 6 Wochen nach der Grippeimpfung (es wurden im Abstand von 7 Tagen diese zwei Impfungen verabreicht, die vorletzte Tetanus war erst ca. 8 Jahre vorher) ist nicht mehr rückgängig zu machen!!

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1 Antworten:

bermibs
Benutzerbild von bermibs
29.06.2011 20:53

Hallo, sobald Nebenwirkungen auftreten, die mit der Impfung zusammenhängen könnten. Je eher desto besser. Zuständig ist der behandelnde/impfende Arzt. Er ist verpflichtet, eine entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt/PEI zu machen.
Wie schon gesagt wurde, der Verdacht ist ausreichend. Die Beweispflicht liegt nicht bei den Eltern/Impfling.
Also nicht scheuen, Abnormalitäten sofort dem Arzt anzuzeigen. Besser ist es jedoch, vor jeder Impfung das Für und Wider ernsthaft zu prüfen und auf einem Aufklärungsgespräch (mögliche Impfkomplikationen) mit dem Arzt zu bestehen. Dazu ist er übrigens verpflichtet.

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