Schwerbehindertenausweis

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
06.01.2011 um 21:11

Meine Frage zum Schwerbehindertenausweis:Habe ich Aussicht auf diesen und was muß ich tun?
Bekommt man als psychisch Kranker auch Prozente .Danke Bezugnehmend auf die vorige Frage

Patientendaten

Geburtsjahr: 1956(55 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 76,0 kg
Größe: 172,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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7 Antworten:

Benutzer gelöscht?

07.01.2011 20:09

@Andreas..Danke für Info,,lg Angelblack

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Andreas W
Benutzerbild von Andreas W
07.01.2011 17:04

@Heike,
das war bis letztes Jahr ja auch so, die nun neuen Ausnahmen haben alle nur Merkmal "G" und die haben einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck im Ausweis.

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Benutzer gelöscht?

07.01.2011 12:32

Also Andreas...mmhh..stimmt nicht so ganz. Kraftfahrzeugermäßigung bekommste nur mit einem aG, genau wie ein Behindertenparkplatz!!!!
Hatte 80 GdB und nur ein G, hatte keinen Anspruch darauf! Erst jetzt mit einem aG, seit ca. einem Jahr! LG

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Andreas W
Benutzerbild von Andreas W
07.01.2011 04:23

@Angelblack
Du bist nicht mehr auf dem Laufenden!

Eintrittsvergünstigungen sind so ziemlich das einzige, was jemand, der nur eine psychische Erkrankung als Grund für den Schwerbehindertenausweis hat (siehe vorherige Frage), und nicht mehr erwerbstätig ist, gewöhnlicherweise in Anspruch nehmen kann. Außerdem kann ein Schwerbehindertenausweis kombiniert mit einer Behandlung einer chronischen Erkrankung zur Anerkennung der 1%igen Zuzahlungsgrenze zu Praxisgebühr, Arzneimitteln und Hilfsmitteln führen. Bei passendem Verwandschaftsverhältnis kann unter bestimmten Bedingungen ein Teil oder die ganze Erbschafts- /Schenkungssteuer erlassen werden. Und das war es dann auch!

Parken auf Behindertenplätzen setzt einen Parkausweis voraus, den bekommt man bei bestimmten Erkrankungen (ist gerade neu) oder Kennzeichen aG und Bl, d. h. nur außergewöhnlich Gehbehinderte oder Blinde.

Bus- und Bahnfahrten frei gibt es nicht tatsächlich, es muß eine Wertmarke erworben werden (60 Euro im Jahr), es sei denn, man hat das Kennzeichen H (wie hilflos) oder Bl (wie blind).

Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50% nur für Kennzeichen G (wie gehbehindert) oder Gl (wie gehörlos) jeweils ab einem GdB von min. 50%)

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nur bei Kennzeichen H (wie hilflos), aG (wie außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (wie blind).

Grundsteuerermäßigung gibt es nur für abgefundene Kriegsbeschädigte

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Sozialanschluß der Deutschen Telekom setzt Kennzeichen RF (Rundfunkgebührenbefreiung) voraus. RF bekommen Sehbehinderte ab GdB 60 und Hörgeschädigte ab GdB 50 unter bestimmten Bedingungen, sowie ab einem GdB 80, wenn man wegen des Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann oder Behinderung unzumutbar abstoßend wirken würde. Über die Rundfunkgebührenbefreiung entscheidet neuerdings die GEZ.

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Benutzer gelöscht?

07.01.2011 01:44

Man hat auch Steuervorteile wenn man ein Haus besitz,,parken auf Behindertenplätze... Bus und Bahnfahrten,,Eintritt vergünstigt in Parks und so weiter,,.alllerdings erst ab einer gewissen prozentzahl bei GdB..lg Angelblack..wiwi

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Andreas W
Benutzerbild von Andreas W
07.01.2011 01:38

Man hat eigentlich nur was davon, wenn man noch im Arbeitsleben steht. Ansonsten ist für Vorteile eher das Kennzeichen "G" = Gehbehindert erforderlich.

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Nina-Nicole70…
Benutzerbild von Nina-Nicole7010
06.01.2011 21:18

Einen Schwerbehindertenausweis muss man beim Versorgungsamt beantragen.
Als psychisch Kranker kann man einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Das richtet sich nach der Schwere der Erkrankung.

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