Was passiert mit den Arzneimitteln wenn Angehörige in Heim verstirbt?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
23.02.2026 um 22:25

Hat da jemand Erfahrung? Besonders wenn es um spezielle Sachen wie Betäubungsmittel geht. Darf die das Heim einfach behalten? Oder bekommen das die Erben ausgehändigt? Und was macht man dann damit?

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1 Antworten:

Linda K.
Benutzerbild von Linda K.
24.02.2026 08:19

Lieber Sanego-Nutzer, liebe Sanego-Nutzerin
Grundsätzlich gehören Arzneimittel zum Nachlass und können damit Teil des Erbes sein. Für Betäubungsmittel gelten jedoch besondere gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit. Diese Regelungen schränken erbrechtliche Ansprüche ein, sodass eine Aushändigung an Erben in der Praxis in der Regel nicht zulässig ist.

Verstirbt eine Person in einer Pflegeeinrichtung, bestehen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

1. Weiterverordnung innerhalb der Einrichtung: Dies ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn zuvor eine ordnungsgemäße Bestandsführung unter ärztlicher Verantwortung erfolgt ist. In der Praxis trifft das meist nicht zu.

2. Fachgerechte Vernichtung: In den meisten Fällen erfolgt die ordnungsgemäße Entsorgung durch die Einrichtung selbst oder in Abstimmung mit der beliefernden Apotheke.

Bitte beachte jedoch, dass diese Einschätzung eine allgemeine Orientierung darstellt und keine verbindliche rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzt.

Herzliche Grüße und alles Gute.
Linda
Apothekerin und freie medizinische Redakteurin

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