Thementag: Planbare Eingriffe mit Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung

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Frage gestellt am
19.03.2025 um 08:26

Hallo liebe Community,

mit Sicherheit ist es schon mal vorgekommen, dass Ihr aufgrund einer Diagnose eine Zweitmeinung eines anderen Arztes eingeholt ab.
Wir haben in Deutschland die freie Arztwahl, somit ist das Einholen einen Zweitmeinung erlaubt.
Der behandelnde Arzt ist dann jedoch nicht in der Pflicht auf den Anspruch einer Zweitmeinung hinzuweisen.

Anders sieht es bei bestimmten planbaren Eingriffen aus.
Liegt eine bestimmte Operation an, ist der Arzt verpflichtet auf die Möglichkeit der ärztlichen Zweitmeinung hinzuweisen.

Seit Oktober 2024 gilt die Pflicht bei Operationen in Bezug auf Aortenaneurysmen.

Voraussichtlich ab dem 01.04.2025 gilt diese Pflicht bei Operationen in Bezug auf Prostatakrebs.

Im Gesetz ist auch festgelegt, dass die Krankenkassen die Kosten tragen, die Ärzte durch die Bereitstellung von Befundunterlagen zur Zweitmeinung entstehen.

Wie wichtig ist Euch eine Zweitmeinung?
Habt Ihr Euch schon mal eine Zweitmeinung eingeholt?

Mit freundlichen Grüßen

Tanja S
Community-Management

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