Zuständigkeitsfrage

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
31.12.2023 um 03:44

An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn mein Impfschaden nicht anerkannt wird?

Patientendaten

Eingetragen durch: Patient
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2 Antworten:

moeglich

01.01.2024 21:27

Antrag:
https://service.berlin.de/dienstleistung/330703/ .

Versorgungsamt, dann Sozialgericht:
"Kausaler Zusammenhang schwer zu beweisen. Es ist ein juristischer Hochseilakt, den kausalen Zusammenhang zwischen einer Impfung und einem mutmaßlichen Impfschaden vor Gericht zu beweisen. "Als Patient muss man den Vollbeweis erbringen", sagt Yvonne Schuld, Fachanwältin für Medizinrecht aus Mainz, im BR-Podcast "Geimpft, geschädigt - vergessen?" "Das Gericht muss am Ende zu hundert Prozent überzeugt sein, dass das, was man vorträgt auch tatsächlich stimmt. "In anhängigen Klagen erlebe sie, dass bereits der Gesundheitsschaden bestritten würde. Dann müssen Sachverständige ran. Entsprechend teuer kann ein solcher Prozess werden. Und so haben vor allem mutmaßlich Geschädigte geklagt, die rechtsschutzversichert sind."
https://www.tagesschau.de/wissen/corona-impfschaeden-102.html

Wenn ich einen erheblichen Impfschaden hätte, den ich ohne Zweifel auf die Impfung zurückführen könnte, dann würde ich alle Register ziehen, d.h. alle Rechte zur Beweissicherung in Anspruch nehmen, jede Stelle, die helfen könnte, kontaktieren. Angefangen von Krankenkasse, Ärztekammer, Gucken-auch-in-sozialen-Medien-was geht, Versicherung, letzter Weg Klage und nächste Instanz dazu.

Ich wünsche dir ganz viel Durchhaltevermögen!

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
01.01.2024 16:15

Letzte Instanz ist das zuständige Sozialgericht!

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