Neufeststellung wurde abgelehnt

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
05.10.2023 um 18:00

Hallo, hätte eine frage zu dem Thema GdB. Ich habe seit 2013 eine Behinderung von 40%, in den letzten Jahre hat sich meine Gesundheit nachweislich verschlechtert, Psychische Probleme leichte Herzprobleme Prostataprobleme Funktionsstörung der Wirbelsäule ( Wirbelgleiten ) hatte in den letzten Jahre wegen dem ein oder anderem Problem 5 mal im Krankenhaus gelegen. Nun habe ich mir die Frechheit erlaubt, beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag zu stellen, gestern kam Post vom Amt, es wurde alles abgelehnt.
Nun zu meiner eigentlichen frage, lohnt es sich gegen diesen bescheid Widerspruch einzulegen, und wie formuliere ich es richtig. Ich bin keineswegs ein Simulant, die Probleme die ich habe können alle von meinen Ärzten belegt werden.
Danke für jede hilfreiche Antwort

Patientendaten

Geburtsjahr: 1954 (69 Jahre)
Geschlecht: männlich
Eingetragen durch: Patient
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4 Antworten:

pumuckel70
Benutzerbild von pumuckel70
07.10.2023 14:09

Ich habe über mehrere Jahre Attest von Ärzten ein
reichen lassen, Kliniken wo ich war. Egal um was es für eine Diagnose geht. Der Arzt, die Klinik können da am besten helfen.
Wünsche Ihnen viel Kraft und starke Nerven zum durch halten. Und gute Besserung.
Lg Pumuckel

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Romina
Benutzerbild von Romina
06.10.2023 22:48

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Es ist immer einen versuch wert.

Ich kann aber bestätigen, dass nicht die Krankheiten summiert werden, sondern es entscheidet die Krankheit, die am stärksten ausgeprägt ist über den Behinderungsgrad. So wurde es mir nach meinem Widerspruch bereits vor 15 Jahren mitgeteilt. Ich habe einen Behinderungsrad von 40 %.
Viel Erfolg! Nicht aufgeben.

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petronilla
Benutzerbild von petronilla
06.10.2023 10:25

Du kannst es ja mal mit einem Widerspruch versuchen. Probieren geht über Studieren. Aber ganz ehrlich gesagt, bei mir lag der Fall vor Jahren ähnlich, und ich habe nichts erreicht.
Ich hatte ursprünglich 30 %, und das sogar mit Glaukom, ansonsten dieselben Probleme wie bei Dir .Dann wurde nach der Implantation eines künstlichen Kniegelenkes und einer Kopf-OP auf 40 % erhöht. Der Widerspruch anschließend wurde abgelehnt. Erst nachdem ich 2 künstliche Hüften und eine Rücken-OP hatte, wurde bei mir auf 60 % erhöht. Damals hatte ich auch schon Herzinsuffizienz, allerdings nur Grad 1.
Nachdem sich die Herzinsuffizienz auf Grad 3 verschlechtert hatte, habe ich nochmals einen Antrag auf Erhöhung gestellt. Und erst da wurde ein Grad der Behinderung von 80 % und G (da ich luftmäßig nicht weit gehen kann) zuerkannt.
Auf meinen Widerspruch damals bekam ich zur Antwort, dass die einzelnen Behinderungen Wirbelsäule, Glaukom, Knie etc. nicht einfach addiert werden, sondern..
Das hat man Dir sicher auch mitgeteilt.
Trotzdem viel Erfolg!

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ich wills wis…
Benutzerbild von ich wills wissen
05.10.2023 19:41

Natürlich solltest Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um die Frist zu wahren, solltest Du den Vermerk hinzufügen, das die Begründung innerhalb von 6 Wochen nachgeliefert wird.
Danach solltest Du Dich mit Deinem Arzt besprechen, womit Du Deinen Widerspruch begründen solltest.
Denke auch an Kopien der Arztberichte der Ärzte, welche Dich in den letzten Jahren behandelt haben.
Und nun viel Erfolg.

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