FAHRVEBOT bei KEPPRA?

Anonymer Benutzer
Frage gestellt am
10.08.2014 um 17:52
  • Medikament: keppra 750 mg Krankheit: OP Dura-AV-Fistel embolisiert

Nach 2 Krampfanfällen , einer anschließenden OP einer Dura-AV-Fistel (Embolisierung) wurde ein 6-monatiges FAHRVERBOT durch den behandelden Neurologen ausgesprochen.

Patientendaten

Geburtsjahr: 1944 (70 Jahre)
Geschlecht: männlich
Gewicht: 89,0 kg
Größe: 176,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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3 Antworten:

voxlenis

10.08.2014 22:58

Du stellst keine Frage. Das Fahrverbot ist völlig gerechtfertigt. Du kannst jederzeit noch nachträglich einen Anfall bekommen, was ja nicht nur Dein Problem wäre, wenn Du dann am Steuer sitzen würdest. Der Begriff "Verantwortung" ist Dir aber schon einmal untergekommen, ja? Gruss, Vox

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unschuldsengel
Benutzerbild von unschuldsengel
10.08.2014 20:58

esliegt im übrigen nicht am medi sonder an der Krampfbereitschaft wenn du dann anfallsfrei unter dem medi bist kann das fahrverbot auch wieder aufgehoben werden und ich denke das hat dir der Doc auch erklärt

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Benutzer gelöscht?

10.08.2014 20:37

Hallo. Ich denke meine Antwort wird dir nicht gefallen. Aber ich finde das es gut ist mit dem Fahrverbot solange du nicht genesen bist. Umsonst macht der Neurologe das ja nicht. Bestimmt nicht um dich zu ärgern. Sondern aus Sicherheitsgründen nehme ich an..Für dich und den Straßenverkehr
Wünsche dir Gute Besserung und denke daran dein Fahrverbot wird ja wieder aufgehoben sobald es dir besser geht
Lg Angelblack

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