Private UV- 1/5 sagt der Arzt bei fast steifem re. Handgelenk

Superfee7
Benutzerbild von Superfee7
Frage gestellt am
17.01.2011 um 20:34

Hatte eine Untersuchung, bei dem mein Arzt sagte- nach einem Sudeck im re. Handgelenk- welches fast versteift ist und nach einem Jahr eine Arthrose dazugekommen ist, dass ich dafür von ihm eine Bewertung von 1/5 bekomme! Das sind doch 20% oder??? Aber ich finde, für ein fast steifes Handgelenk mit deutlichen Einschränkungen viel zu wenig!!! Wer kann helfen??? LG Superfee7

Patientendaten

Geburtsjahr: 1971(40 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Größe: 172,0 cm
Eingetragen durch: Patient
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2 Antworten:

Superfee7
Benutzerbild von Superfee7
18.01.2011 09:30

Vom Frage-Steller selbst

Hallo Snowy,
ja hatte einen schweren Unfall mit einer Radiusfraktur, welche sehr kompliziert war(Splitterung). Habe eine Platte mit 7 bSchrauben, welche ich auch nicht mehr entfernen lasse. (Arzt empfiehlt es auch).
Ich habe einen Rentenantrag gestellt und auch Reha, weil ich in meinem Job als Altenpflegerin oder Erzieherin (Säuglinge betreffend) nicht mehr vermittelbar bin! Bestätigung durch Amtsarzt ist da!!! Ja Gliedertaxe sind immer 55%, aber davon dann 1/5...(ich glaub es sind 14% oder so??? Keine Anhnung....mein Hangelenk ist aber zu 90% nich mehr zu gebrauchen, fast versteift! LG Superfee

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snowy
Benutzerbild von snowy
17.01.2011 21:07

Hallo Superfee,
zuerst mal möchte ich fragen, ob du einen Unfall erlitten hast, bei dem dein Handgelenk verletzt wurde?
Wenn das der Fall ist, und der Sudeck eine Folge davon war, ( was meistens der Fall ist ) dann muss deine Unfallversicherung auch zahlen. Nimm dir doch zuerst mal die Police und schau nach, wie viel die Versicherung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk angegeben hat. Die Policen beinhalten doch eine Gliedertaxe, meistens mit der Abbildung eines Körpers und nach dieser Gliedertaxe wird auch abgerechnet. Es werden da aber schon gewaltige Unterschiede gemacht. Verlierst du z.B. einen Finger, wird das in der Regel mit 5% abgerechnet. Handelt es sich aber um den Daumen ab dem Grundgelenk, fällt die Abfindung wesentlich höher aus. Du musst aber auch nicht die Angaben akzeptieren, welche dein Arzt macht.
Es besteht auch die Möglichkeit, dich von der Versicherung begutachten zu lassen. Aber Vorsicht! Die Gutachter der Versicherungen arbeiten gerne den Versicherungen in die Tasche. Wenn du auch damit nicht einverstanden bist, kannst du die Sache auch einem Anwalt übergeben. Informiere dich aber erst mal bei deinem Unfall Versicherer. Dort wirst du erst mal die nötigen Schritte erfahren. Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
LG snowy

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