NeurotoSan

Gender

Frage gestellt am
20.10.2010 um 19:37

Ich lese hier viel über dieses Medikament und frage mich, ob man denn unbedingt 2 Kapseln pro Tag nehmen muss, wenn man schlechter schläft als vorher.
Und wäre es möglich, zu erfahren, welche Krankenkasse das Neurotosan bezahlt?

Patientendaten

Geburtsjahr: 1952(58 Jahre)
Geschlecht: weiblich
Gewicht: 65,0 kg
Größe: 178,0 cm
Eingetragen durch: Angehöriger
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2 Antworten:

Benutzer gelöscht?

20.10.2010 20:45

soweit ich weiß , ist das ein reines Naturheilmittel bzw. ayurvedisches Mittel - sowas dürfen die Kassen nicht bezahlen. Sonst müssten sie andere Naturheilkundlichen Medikamente ebenfalls bezahlen.
Was denkst Du, wie das finanziert werden soll?
Ich persönlich würde auf die Barrikaden gehen, wenn ich erfahren würde, dass so etwas auf Kassenrezept verschrieben würde. Überall wird gekürzt und gespart - selbst schulmedizinische Mittel muss ich inzwischen selbst bezahlen, weil sie einfach so aus dem Leistungskatalog herausgestrichen wurden - obwohl hier chronische Erkrankungen zugrunde liegen.

Was die Dosierung , also die 2 Kapseln angeht: sollte dies die Empfehlung des Herstellers sein, würde ich das nicht unbedingt als Fakt betrachten: natürlich möchte der, dass 2 statt 1 am Tag eingenommen werden ;)).

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Benutzer gelöscht?

20.10.2010 20:44

Wenn etwas so "laut" beworben wird wie dieses "Wundermedikament" gehen bei mir erst mal die Alarmglocken an. Die Inhaltsstoffe sind nichts anderes als 600 mg Johanniskrauttrockenextrakt und 100 mg Rosenwurzextrakt. Für diese Wirkstoffe muß man nicht unbedingt einer Firma mit Sitz in "Gibraltar" 35€/Monat in den Rachen schieben. Ich bestelle bei einem deutschen Hersteller/Kräuterhaus die Wirkstoffe einzeln und komme so auf ca.7€ / Monat bei gleicher Dosierung.
Eine Mindestdosierung ist schon notwendig um eine Wirkung zu erzielen und von 200mg Rosenwurz sind nicht unbedingt Schlafstöhrungen zu erwarten. (laut Untersuchungen ab ca. 1,5g / Tag) Aber feststellen kann man das nur selbst.
In der sog. OTC-Übersicht ist die Verschreibungsfähigkeit von Medikamenten geregelt, aber was nützt dir das? Oder würdest du deine Krankenkasse wechseln wegen diesem Präparat?

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